Eingetragene Lebenspartnerschaft wird gleichgestellt
(gayBrandenburg - communityTicker) Durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Paare sollen in Brandenburg in allen landespolitischen Rechtsbereichen Ehepaaren gleichgestellt werden. Das Kabinett stimmte heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Familienministeriums zu. Familienstaatssekretär Wolfgang Schroeder betonte: „Mit der Anpassung wird ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages im Bereich der Familienpolitik umgesetzt.“
Mit dem „Gesetz zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes“ sollen 28 brandenburgische Gesetze und Verordnungen, darunter die Kommunalverfassung, das Sparkassengesetz und die Ausbildungsförderungsverordnung, angepasst werden.
Bislang hatte Brandenburg nur bei neuen Gesetzen die eingetragene Lebenspartnerschaft mit berücksichtigt, beispielsweise im Beamtenrecht und beim Hochschulgesetz. Seit 2001 können sich gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland trauen lassen und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit werden den Partnern neben Rechten beispielsweise auch die Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt – auch nach einer Trennung – auferlegt.
Mit dem Gesetzentwurf wird den bundesrechtlichen Regelungen, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Elf andere Länder, darunter Berlin und Sachsen-Anhalt, haben ihr Landesrecht bereits vollständig angepasst.
Autor: PM Ministerium Arbeit, Soziales und Frauen
061_Kabinett_Lebenspartnerschaft_24052011.pdf Byte 01/01/1970, 01:00
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RSS feed KommentareVelspol Presseerklärung zur Gleichstellung
Mit dem vorliegenden „Gesetz zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes“ wird den bundesrechtlichen Regelungen, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zehn Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes Rechnung getragen.
Bleibt zu hoffen, dass der Landtag in Potsdam dieses Gesetz schnellsten verabschiedet. Nur so kann die Rechtssicherheit von gleichgeschlechtlichen Paaren in Brandenburg gewährleistet werden.
Marco Klingberg
(Vorstand VelsPol Berlin-Brandenburg)
Politisches Unvermögen und Desinteresse
Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
CDU und FDP befinden sich im gleichstellungspolitischen Dauerschlaf. Die Koalition hat nicht einmal genügend Elan, ihre eigenen halbherzigen Gesetzentwürfe zum Abschluss zu bringen. Dabei gab es genügend Weckrufe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung im Beamtenrecht angemahnt; der Europäische Gerichtshof hat Anfang Mai klargestellt, dass die Gleichstellung auch rückwirkend bis ins Jahr 2003 erfolgen muss.
Wir wollen nicht mehr hinnehmen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung dem politischen Unvermögen der FDP und dem Desinteresse der CDU/CSU geopfert wird. In der nächsten Sitzung des Innenausschusses am 29. Juni werden die Grünen deswegen erneut im Innenausschuss darauf drängen, die Gleichstellung im Beamtenrecht zum Abschluss zu bringen.
Herr Rösler hat auf dem FDP Parteitag vollmundig versprochen, die FDP werde jetzt liefern. Lesben und Schwule warten darauf: beim Adoptionsrecht, Beamten- und Steuerrecht. Oder wollte die FDP umsatteln und einen Pizzalieferservice eröffnen?





