Archiv 2011

Beschlagnahmeschutz bei Daten von Ratsuchenden

(Gaybrandenburg - Ratgeber Recht) Wichtig auch für unsere Beratungs- und Präventionsarbeit. Da ja kein Verein verpflichtet ist, Akten über Beratungen zu führen, sollte man auch so wenig wie notwendig speichern und aufbewahren. Wenige Daten zu sammeln ist meines Erachtens der beste Datenschutz!!!

Carsten Bock

Rechtsgutachten-Beschlagnahmeschutz.pdf

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