Carsten Bock: Wacht auf aus der verbrannten Erde

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Carsten Bock will die Anpassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 

(27. November 2006) Das Regieren in einer sogenannten Großen Koalition ist für die Brandenburger SPD bestimmt nicht leicht, aber nachdem nun selbst die in Hamburg regierende CDU Flagge zeigte und ein Anpassungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsrecht verabschiedet hat, rechnet man nun auch für Brandenburg mit realistischen Umsetzungsmöglichkeiten.

Sicher ist nach der mit viel persönlichem Einsatz geführten Debatte um die Verhinderung der "Homo-Ehe" vor fünf Jahren von einigen Akteuren der Brandenburger CDU viel verbrannte Erde hinterlassen worden. Einige hätten es bestimmt schwer, nun ihrem Wahl-/Parteivolk einen spontanen Sinneswandel zu erklären, sofern das überhaupt noch ihre Aufgabe wäre und sie nicht längst schon in die besagte verbrannte Erde gestampft wurden.

 

Innerhalb der CDU sind längst Veränderungen spürbar. Die LSU, die Lesben und Schwulen in der Union, werden in Berlin von ihrem Landesvorsitzenden Pflüger inzwischen tatsächlich wahrgenommen und unterstützt. Ein neuer brandenburgischer CDU-Landesvorsitzender täte nun gut daran, die Schönbohm'schen Fußstapfen in dieser Frage zu verlassen, wenn er die Glaubwürdigkeit um die traditionelle brandenburgisch-/preussische Toleranz nicht von Anfang an verspielen will.

Den Vorstoß der Bürgerschaftsfraktion der CDU in Hamburg am 21.11.06 lobte Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): "Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Hamburger CDU zur Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es ist zu hoffen, dass die Hamburger CDU damit ein Startsignal aussendet. Die CDU Fraktionen in den anderen Ländern und auch die Bundestagsfraktion sollten diesem Beispiel folgen und weitere Schritte zur Gleichstellung von Lebenspartnern auf den Weg bringen."

Landesanpassungsgesetze sind bisher in Berlin, Bremen, Nordrhein - Westfalen, Mecklenburg Vorpommern und Sachsen-Anhalt erlassen worden. In allen anderen Bundesländern, auch in Brandenburg, haben verpartnerte Landesangestellte, Arbeiter und Beamte weniger Rechte, als ihnen auf Bundesebene nach dem Lebenspartnerschaftsrecht zustehen würde.

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