05. Januar 2012

Bundesjustizministerium listet noch 60 Unterschiede im Bundesrecht auf
(gayBrandenburg-CommunityTicker) In einer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag hat die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger nun stellvertretend für die Bundesregierung einräumen müssen, dass es noch immer ungefähr 60 Bundesgesetze gibt, bei denen homosexuelle Lebenspartner schlechter gestellt oder behandelt werden, als heterosexuelle Eheleute.
Auch wenn einige Vorschriften kaum noch relevant sind, wie Abweichungen im Vertriebenenrecht und bei einigen Abweichungen, für die die Bundesregierung schon selbst die baldige Angleichung ankündigte, will sie bei einigen Vorhaben erst tätig werden, wenn sie durch das Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen wird.
Antwort_der_BR_auf_GA_Ungleichbeh_LPartG_3.pdf 280.57 KB 04/01/2012, 18:36
Text: CarBo
Foto: Bundesregierung
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RSS feed KommentareEhe für homosexuelle Paare öffnen
Die Bundesregierung wartet auf weitere Ohrfeigen in Form von Urteilen durch die deutschen Gerichte. Fast könnte man ihr Masochismus unterstellen, doch lustig ist diese andauernde Diskriminierung überhaupt nicht. Trotz der eindeutigen Rechtsprechung beharren Union und FDP darauf, die eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe weiter zu benachteiligen. Dies betrifft in erster Linie das Steuerrecht, die kindbezogenen Leistungen und das Adoptionsrecht. Sie verstecken sich dabei hinter den bei dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren. Offensichtlich verzichten sie darauf, dass der Gesetzgeber die verfassungswidrige Diskriminierung beendet und warten stattdessen eine Blamage vor den Gerichten erneut ab. Damit nehmen sie in Kauf, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen und deren Kinder jeden Tag weiterhin verletzt werden.
Viele andere von uns kritisierten Bestimmungen, die beispielsweise verpartnerte SchornsteinfegerInnen, selbstständige Blinde oder InhaberInnen von Sprengstoffmeisterlizenzen gegenüber ihren verheirateten KollegInnen benachteiligen, plant die Bundesregierung erst bei Gelegenheit anzupassen. Leider legt sich die Bundesregierung auf keinen Zeitplan fest.
Und schließlich stellt die Bundesregierung klar: wenn es um Pflichten oder Kürzungen staatlicher Leistungen geht, werden eingetragene Lebenspartnerschaften auch trotz gesetzlichen Wortlaut mit einbezogen. Wo es jedoch um Kompensation dieser Pflichten durch den Staat geht, bleibt es bei diskriminierender Gesetzesauslegung.
Diese gezielte Diskriminierung muss ein Ende haben. Entweder müssen Eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig gleichgestellt werden. Oder das Institut der Ehe wird endlich auch für homosexuelle Paare geöffnet.
Lange Liste der Ungleichheiten zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft
zum Stand der Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Die über 40 Seiten umfassende Liste der Ungleichheiten, die die Eingetragene Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe betreffen umfasst kleine und große Ungerechtigkeiten.
Geradezu bedrückend ist die Auflistung der Nachteile, unter denen Regenbogenfamilien zu leiden haben, wie etwas die Schlechterstellung im Steuerrecht und damit verbunden beim Kindergeld.
Unfassbar auch, dass die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, gleichgeschlechtliche Familien durch eine Aufhebung des Verbots der Kettenadoption zu stärken. Wie im Steuerrecht glänzt die Regierung auch hier mit Untätigkeit und verweist auf anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Peinlich auch, dass der Gesetzgeber nach wie vor Jugendliche vor Homosexualität schützen will, etwa in dem das Heiratsalter zwei Jahre unter dem der Heterosexuellen liegt.
Es hilft nichts: Aus diesem bürokratischen Dschungel der Ungleichheiten gibt es nur einen vernünftigen Ausweg: Die Öffnung der Ehe ist die logische und beste Lösung zur rechtlichen Gleichstellung.
Die Bevölkerung akzeptiert die Lebenspartnerschaft schon längst als Homosexuellen-Ehe. Der Gesetzgeber kann die Ehe durch eine Neufassung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 BGB) öffnen.
Zur Stellungnahme der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip2...708248.pdf
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LSVD - Pressestelle
PressesprecherinRenate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
40 auf einen Streich - Sofortige Gleichstellung von Lesben und Schwulen!
Mit dem Beschluss über die Zielevereinbarung "Raus aus der Grauzone - Wege aus der Diskriminierung" hat die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bündnis Faires Brandenburg betont, dass man sich gegen die Benachteiligung von LSBTI - Menschen wendet und für die Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes eintritt.
Die über 40 Seiten umfassende Liste der Ungleichheiten, die die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) jetzt stellvertretend für die Bundesregierung vorlegte, umfasst kleine und große Ungerechtigkeiten im Vergleich zur heterosexuellen Ehe. Bedrückend ist die Auflistung der Nachteile, unter denen Regenbogenfamilien zu leiden haben:
Die Schlechterstellung im Steuerrecht und damit verbunden, beim Kindergeld.
Unfassbar auch, dass die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, gleichgeschlechtliche Familien durch eine Aufhebung des Verbots der Kettenadoption zu stärken.
Im Steuerrecht glänzt die Regierung auch hier mit Untätigkeit und verweist auf anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Peinlich ist, dass der Gesetzgeber nach wie vor Jugendliche vor Homosexualität schützen will, etwa in dem das Heiratsalter zwei Jahre über dem der Heterosexuellen liegt. Heterosexuell Verheiratete bekommen im Gegenzug zur Unterhaltspflicht gegenüber dem geringer verdienenden Partner erhebliche Steuervorteile.
Beim Adoptionsrecht dürfen nur heterosexuelle Ehepaare gemeinsam ein Kind adoptieren – mit allen Vorteilen, die diese für das Kind, z.B. im Todesfall eines Elternteils, mit sich bringen.
Aus diesem bürokratischen Dschungel der Ungleichheiten gibt es für das Bündnis Faires Brandenburg nur einen vernünftigen Ausweg: Das Verbot der Diskriminierung durch Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes und die Öffnung der Ehe, sind die schnellsten und besten Lösungen zur rechtlichen Gleichstellung.
Aus unserer Sicht ist nicht weiter hinzunehmen, dass die Bundesregierung offensichtlich auf weitere Ohrfeigen in Form von Urteilen, durch die deutschen Gerichte wartet. Quasi im Wochenrythmus setzt die Rechtssprechung dem "Kulturmasochismus der kleinen Nadelstiche", der Bundesregierung zu. Sie nimmt lieber in Kauf, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen und deren Kinder jeden Tag weiter verletzt werden. Diese gezielte Diskriminierung muss ein Ende haben. Entweder müssen Eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig gleichgestellt werden. Oder das Institut der Ehe wird endlich auch für homosexuelle Paare geöffnet.














